Die öffentlichen Interessen an einer Wiederherstellung der Hecke sind vorliegend bedeutend. Auch aus grundsätzlichen Erwägungen, nämlich zum Schutz der Rechtsgleichheit und der baulichen Ordnung ist das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes überwiegend. Die Wiederherstellung ist auch im Interesse der Landschaft und der Ökologie. Den öffentlichen Interessen an einer möglichst grossen Hecke stehen die privaten Interessen des Landwirtes an einer Zufahrt auf die Parzelle entgegen. Der Beschwerdeführer ist bereit, die Hecke wieder anzupflanzen. Die Fläche der bisherigen Hecke bleibt aber umstritten.