Im gültigen kommunalen Strassenkategorienplan vom 20. März 1979 ist sie bloss als Sammelstrasse eingetragen. Eine neuere Planung existiert noch nicht. Weil die Strasse (als Kantonsstrasse) drei Ortschaften verbindet, wäre es denkbar, sie höher, nämlich als sogenannte zwischenörtliche Verbindungsstrasse (SN über Strassentypen Nr. 640 040 b, S. 3) einzustufen. Bei Sammelstrassen stehen die Anforderungen der Verkehrssicherheit im Vordergrund. Für die Führung der Fussgänger sind durchgehende Gehwege anzuordnen. Fussgängerübergänge sind zu sichern. Dies besagt die VSS-Norm 640 044 über die Projektierung von Sammelstrassen.