SOG 2003 Nr. 18 Art. 19 Abs. 1 RPG. Die erschliessungsmässigen Anforderungen an Verkehrsanlagen ergeben sich aus den technischen Richtlinien der Vereinigung schweizerischer Strassenfachleute (VSS). Verkehrssicherheit. Ausstattung von Sammelstrassen mit Gehsteigen. Sachverhalt: Das Bau- und Justizdepartement legte dem Regierungsrat einen Erschliessungsplan zur Genehmigung vor. Es geht um den Ausbau des Trottoirs zweier Kantonsstrassen. U. stellte in ihrer Einsprache denn Sinn der Anlage grundsätzlich in Frage und beantragte, auf den Ausbau sei zu verzichten. Sie wies auch auf die knappe Bautiefe ihres Grundstücks hin und war nicht bereit, Land für den späteren Ausbau abzutreten.