Die Wegparzelle hat seither an der Entwicklung der Baulandpreise nicht mehr teilgenommen, weil sie nicht mehr handelbar war. In den Jahren 1978/1979, aus denen die ältesten verfügbaren statistischen Daten stammen, wurde der Quadratmeter Bauland, abgesehen von einem Sonderfall, zu Fr. 65.00 bis Fr. 75.00 gehandelt. Aus den beigezogenen Kaufverträgen aus dem Jahre 1979 ergibt sich, dass ein Quadratmeterpreis von Fr. 65.00 korrekt ist. Ab der Parzelle Nr. 148 (Ehegatten F.) sind 236 m2 zu erwerben; ab Grundbuch Nr. 146 (Ehegatten B.) 203 m2. Insgesamt werden von den Beschwerdeführern 439 m2 enteignet, was einem Wert von Fr. 28'535.00 entspricht.