Dieses Haus wird verkehrsmässig ab der B.-Strasse erschlossen. Die Eigentümer benötigten deshalb kein Wegrecht über die X.-Strasse. Nördlich angrenzend liegt indessen eine noch mit gut zwei Einfamilienhäusern überbaubare Hofstatt von ca. 2450 m2 Halt. Bei deren Überbauung vor der Übernahme der X.-Strasse hätten sich die Eigentümer ein Wegrecht erwerben müssen. Diese Anwartschaft ist abzugelten. Auszugehen ist von den Landpreisen im Jahre 1977. Damals wurde das erste Wegrecht errichtet. Die Wegparzelle hat seither an der Entwicklung der Baulandpreise nicht mehr teilgenommen, weil sie nicht mehr handelbar war.