Obwohl die Geisteskrankheit in seinem Fall kein Grund für einen Sicherungsentzug darstellt, erweist sie sich im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum als Potenzierung der Gefahr, dass sich T. in einem Zustand als Motorfahrzeuglenker in den Strassenverkehr begibt, in dem er andere Verkehrsteilnehmer gefährdet und Verkehrsregeln nicht beachtet. Es ist bekannt, dass der Konsum von Cannabis eine bestehende Schizophrenie verstärken und Psychosen auslösen kann (www.dr-walser.ch vom 17.3.2003;