D1 entzogen, weil er trotz wiederholter Mahnung kein Zeugnis einer vertrauensärztlichen Untersuchung beigebracht hatte und damit nicht gesagt werden konnte, ob er die medizinischen Mindestanforderungen zum Führen eines Motorfahrzeuges der Kategorie D1 noch erfülle. Bei den aktenkundigen Vorkommnissen fällt eine Häufung von Kollisionen, „Nicht-Bemerken“ und falscher Einschätzung von Verkehrssituationen auf, was gemäss Erkenntnissen aus Studien für Cannabiskonsumenten typische Fahrfehler sind (BGE 124 II 565). b) Aus dem Wortlauf von Art.