Bei der polizeilichen Befragung hatte T. geäussert, dass er nicht auf den Gegenverkehr geschaut und später die Sicherheitslinie und die Sperrfläche nicht bemerkt habe. Am selben Tag war er zudem nach eigenen Angaben an einer Kollision mit einem Mofa-Lenker beteiligt, welche aber nicht zu einem Einschreiten der Polizei geführt habe. Am 3.11.1990 wurde er aktenkundig wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz mit Verkehrsunfall: Er verursachte mit seinem Lieferwagen eine Kollision, nachdem er unvorsichtig die Fahrspur gewechselt und eine Sicherheitslinie überfahren hatte; anschliessend versuchte er zu flüchten. Er gab zu Protokoll, dass er vor der Fahrt Haschisch geraucht hatte;