Die Gutachterin nimmt weiter Bezug auf klinische Studien, wonach ein Cannabiskonsum Psychosen auslösen kann, weshalb bei Personen, die an einer chronischen Erkrankung aus dem Kreis der Psychosen leiden, eine strikte Cannabistotalabstinenz gefordert werden muss. Das Gutachten kommt zum Resultat, dass im Zeitpunkt der Begutachtung die Fahreignung von T. nicht gegeben war. Eine Fahreignung für die Kategorie D1 sei grundsätzlich nicht gegeben, da nach den von der Verkehrszulassungsverordnung bestimmten medizinischen Mindestanfordrungen für die höheren Kategorien keinerlei Geisteskrankheiten vorliegen dürften. Vor einer Neubeurteilung müsse eine regelmässige, psychische Therapie stattfinden.