Die Gutachterin kommt zum zusammenfassenden Ergebnis, dass bei T. sowohl eine chronische psychiatrische Erkrankung in Form einer Schizophrenie als auch regelmässiger, täglicher Cannabisabusus vorliegt. Weil seit dem letzten Klinikaustritt im Jahre 2000 keinerlei ambulante Psychotherapie oder medikamentöse Therapie bestehe, könne somit eine ärztlich dokumentierte psychische Stabilität nicht nachgewiesen werden. Die Gutachterin nimmt weiter Bezug auf klinische Studien, wonach ein Cannabiskonsum Psychosen auslösen kann, weshalb bei Personen, die an einer chronischen Erkrankung aus dem Kreis der Psychosen leiden, eine strikte Cannabistotalabstinenz gefordert werden muss.