Zu signifikanten Leistungsverschlechterungen kommt es vor allem im akuten Rausch, d.h. in den ersten Stunden nach dem Haschischkonsum. Zur maximalen Zeitdauer der Fahrtüchtigkeit gehen die Meinungen auseinander. Das Bundesamt für Strassen geht in seiner Vernehmlassung davon aus, dass der Cannabiskonsum die Fahrfähigkeit während insgesamt rund acht Stunden beeinträchtigen kann (BEG 124 II 559E. 4 S. 565 f. mit zahlreichen Literaturhinweisen).