SOG 2003 Nr. 27 Art. 14 Abs. 2 lit. b und c SVG. Sicherungsentzug. Vorliegen einer Geisteskrankheit in Kombination mit langjährigem, regelmässigem Cannabiskonsum. Sachverhalt: Am 5.10.1979 erwarb T. (geb. 1959) den Führerausweis Kat. B. Mit Verfügung vom 3.7.2000 entzog ihm das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern vorsorglich bis zur Abklärung seiner Fahreignung den Führerausweis und untersagte ebenfalls vorsorglich das Führen von Motorfahrrädern, weil von polizeilicher Seite die Meldung vorlag, dass T. einen Personenwagen unter dem Einfluss von Cannabis geführt habe.