Dies allerdings stellt die Verkehrsteilnehmer gerade an der Verzweigung M.-Strasse/Dorfstrasse angesichts der vorne geschilderten örtlichen Gegebenheiten vor keine ernsthaften Probleme. Die Beschwerde führende Einwohnergemeinde war offenkundig während vielen Jahren auch dieser Auffassung. Dies ist u.a. insoweit aktenkundig, als der Vertreter der Gemeinde noch nach einer Besichtigung zusammen mit einem Mitarbeiter der Beratungsstelle für Unfallverhütung und dem Sachbearbeiter des Departements Ende 2001 einen Handlungsbedarf ausdrücklich verneinte. Die Verhältnisse haben seither nicht geändert.