Das einzige konkrete Argument besteht darin, dass die von Y. her von der Dorfstrasse in die M.-Strasse einbiegenden Fahrzeuglenker - "vor allem Zweiradfahrer" - gefährdet seien, weil die südwärts die M.-Strasse befahrenden Fahrzeuge wegen parkierter Fahrzeuge auf die linke Strassenseite ausweichen müssten. Dem ist entgegen zu halten, dass der grösste Teil des in die M.-Strasse abzweigenden Verkehrs die Dorfstrasse nordwärts befährt. Hinzu kommt, dass die Verzweigung sehr übersichtlich ist; dies ergibt sich aus der Breite der Einmündung sowie aus dem Umstand, dass weder Mauern noch Hecken die Sicht für die Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen.