Auf die Erwägungen des Departements in der angefochtenen Verfügung nimmt sie nicht Bezug. Anlässlich des Delegationsaugenscheins wiesen die Gemeindevertreter darauf hin, dass Anwohner der M.-Strasse und weitere in diesem Quartier wohnende Personen bei informellen Gesprächen die Situation als gefährlich bezeichnet hätten. Das einzige konkrete Argument besteht darin, dass die von Y. her von der Dorfstrasse in die M.-Strasse einbiegenden Fahrzeuglenker - "vor allem Zweiradfahrer" - gefährdet seien, weil die südwärts die M.-Strasse befahrenden Fahrzeuge wegen parkierter Fahrzeuge auf die linke Strassenseite ausweichen müssten.