Auf der Westseite der Strasse verhindern 3 Pfosten zusätzlich, dass Fahrzeuge teilweise auf dem Trottoir abgestellt werden. Von diesem Punkt an öffnet sich die M.-Strasse südwärts trichterförmig bis zur Einmündung in die Dorfstrasse. Bei der Markierung der Wartelinie (6.13 nach Anhang 2 zur Signalisationsverordnung, SSV; SR 741.21) und der Führungslinie (Markierung 6.16.3) ist die Einmündung 23,5 m breit; 5 m von der Wartelinie entfernt ist die M.-Strasse 10,5 m breit. Es ist seitens der Beschwerdeführerin unbestritten, dass an der Stelle zwischen den Liegenschaften Nrn. 1 und 5 regelkonform parkiert werden kann.