Der Polizei gegenüber hat er bei der ersten Befragung u.a. eingeräumt, bei weiteren Newsservern seit mehr als einem Jahr Abonnemente gehabt zu haben, die auch pornographische Dateien angeboten hätten. Weder an der Verhandlung noch in seiner drei Monate nach der Befragung eingereichten Stellungnahme hat er diese Aussage bestritten. Dasselbe gilt für seine Aussagen, wonach einzelne Abonnemente Aktbilder von Kindern enthielten. Über die Strafbarkeit dieser Handlungen hat sich das Verwaltungsgericht nicht zu äussern.