„Landslide“ habe auch "harmlose Seiten angeboten". Einzelne Bilder hätten ihm aber "abgelöscht". Kinder zu quälen sei eine Schweinerei; er selbst wisse sehr gut, wovor man Kinder schützen müsse. Er habe das Verfahren nicht ausgelöst und deshalb auch nicht selbst das Vertrauensverhältnis zerstört. 7. Das Verwaltungsgericht hat sich auch anhand der Strafakten davon überzeugt, dass der Beschwerdeführer sich kinderpornographische Bilder beschafft hat. Der Polizei gegenüber hat er bei der ersten Befragung u.a. eingeräumt, bei weiteren Newsservern seit mehr als einem Jahr Abonnemente gehabt zu haben, die auch pornographische Dateien angeboten hätten.