Er hat bei „Landslide“ pornographisches Material heruntergeladen. Er hat auch nicht ausgeschlossen, dass kinderpornographische Bilder von Kindern auf seiner Festplatte gespeichert sind. Gemäss seinen Angaben sind diese bei "Massendownloads" dorthin gelangt. Der Beschwerdeführer hat Archive, die mit Passwörtern gesichert sind. Erst vor Kurzem hat er der Polizei bei der Rekonstruktion der Passwörter geholfen. Ein Blick in die Strafakten zeigt, dass der Beschwerdeführer eine grosse Anzahl pornographischer Bilder mit Kindern entgegen seiner Aussage nicht gelöscht hat. An der Hauptverhandlung wurden die Einvernahmeprotokolle besprochen.