Dem zitierten Einvernahmeprotokoll kann entnommen werden, dass der Beschwerdeführer zu Hause über PC's und über eine Internetverbindung verfügte und pornographisches Material heruntergeladen hat. Er hatte bei "Landslide", einem Provider, der kinderpornographische Medien vertrieb, 5 Abonnements gelöst und diese mit seiner Kreditkarte bezahlt. Er hat auch in seiner Stellungnahme nicht bestritten, dass er dort Aktbilder von Kindern angetroffen hat. Es seien nackte Kinder abgebildet gewesen, aber keine pornographischen Handlungen. Er hat bei „Landslide“ pornographisches Material heruntergeladen.