gerechtfertigt erscheinen lassen (Michel, S. 301 f.). Angesichts der inhaltlichen Offenheit und Unbestimmtheit dieser Umschreibungen steht den Verwaltungsbehörden beim Entscheid über die Kündigung ein grosser Ermessens- und Beurteilungsspielraum zu. 5. Die dargestellten Regeln gelten nicht unbesehen für das Arbeitsverhältnis in der Probezeit, denn während der Probezeit sollen sich die Parteien gegenseitig kennenlernen und prüfen, ob Leistung und Gegenleistung den Erwartungen entsprechen. Sie haben Bedenkzeit, bevor durch eine definitive Wahl die Verpflichtung fest eingegangen wird (Elmar Mario Jud: