In einer nach diesem Planverständnis gebauten Anlage machen nun aber Abschläge am nachträglich im Baubewilligungsverfahren bewilligten Ort keinen Sinn. Die Bälle würden nach 40 m in einer Hecke landen oder von den geplanten Abschlagsplätzen aus müsste über die bezeichnete Hecke in ein Gebiet, das nicht überblickbar ist, geschlagen werden. Dies kann nur bedeuten, dass bisher an einer anderen, vom Plan abweichenden Driving Range gebaut worden ist. Die im Baubewilligungsverfahren bewilligte Anlage ist im Plan nicht vorgesehen.