In diesem Kontext wird auch klar, dass die Abschläge vernünftigerweise nur im Bereich der im Plan angedeuteten Orte erstellt werden können. Dieses Ergebnis wird durch die Tatsache gestützt, dass die bestehenden gedeckten Abschläge an der Stelle einer bestehende Baute gemäss Plan erstellt wurden. b) Die im Gestaltungsplan dargestellte Driving Range verfügt folglich über zwei Spielbahnen, die vom nördlichen Rand aus nach Süden verlaufen. Eine derartig konzipierte Anlage weist auch die notwendigen Abschlagsdistanzen (50 m - 200 m) auf. In einer nach diesem Planverständnis gebauten Anlage machen nun aber Abschläge am nachträglich im Baubewilligungsverfahren bewilligten Ort keinen Sinn.