SOG 2003 Nr. 19 § 44 PBG. Gestaltungspläne. Wurde eine Baute oder Anlage bewilligt und errichtet, obschon sie dem Plan nicht entspricht, so hat deren allfällige Erweiterung entweder den Vorgaben zu entsprechen oder der Plan ist zu überarbeiten. Sachverhalt: Die Baukommission bewilligte das Gesuch für die Erweiterung einer "Driving Range" (Übungsplatz zum Trainieren und Warmspielen) mit weiteren 12 offenen und 4 gedeckten, mobilen Abschlagsplätzen. Im Bereich der Abschlagplätze soll der Boden verdichtet und mit Steinplatten versehen werden. Ein Teil der Abschlagplätze wird mit einem Zelt überdacht.