Sie sei heute eine wichtige Verbindung zum Autobahnanschluss. (...) Die Tatsache, dass der Gemeindeanteil auf 50 % festgelegt wurde zeigt, dass der X.-Strasse weiterhin eine gewisse Bedeutung im kommunalen Strassennetz zuerkannt wird. e) Übersicht über die Strassentypen geben auch die Normen der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute (VSS-Normen) SN 640 040 b - 640 045. Die Grunderschliessung (Basiserschliessung) dient der Verbindung zwischen Baugebieten und Ortschaften, die Groberschliessung dagegen der Baulanderschliessung.