Nach § 4 des Grundeigentümer-Beitragsreglements der Gemeinde gelten folgende Beitragssätze: Für Erschliessungsstrassen 80 %, für Sammelstrassen 60 %, für Hauptverkehrsstrassen 40 %, (...) für die Basiserschliessungen der Industriezone 100 % des Gemeindeanteils. Die Gemeinde hat die X.-Strasse im Perimeterplan in die Kategorie Basiserschliessungen der Industriezone eingeteilt und die gesamten Kosten der Gemeinde den Anstössern überwälzt. c) Diese Einteilung widerspricht dem kommunalen Strassenkategorienplan. Nach § 39 der GBV hat der Gemeinderat sämtliche im Erschliessungsplan enthaltenen bestehenden und projektierten Strassen in eine Strassenkategorie einzuteilen.