Es sind 60% der Kosten des Gemeindeanteils zu überwälzen. 4. a) Nach kantonalem Recht kann die Gemeinde die kantonalen Mindest-Ansätze erhöhen und beim Ausbau und der Korrektion bestehender Strassen ermässigen. Bei Überbauungen und Anlagen mit grossem Verkehrsaufkommen, wie Einkaufszentren, Lagerhäuser, Industrieanlagen, Deponien und Ausbeutungen gehen die entstehenden Mehrkosten der Verkehrserschliessung voll zu Lasten des Verursachers. b) Nach § 4 des Grundeigentümer-Beitragsreglements der Gemeinde gelten folgende Beitragssätze: