Dabei wurde festgelegt, die Gemeinde habe sich an den Kosten des Ausbaus der Kantonsstrasse mit einem Beitrag von 50% zu beteiligen. Die Einwohnergemeinde hat daraufhin über den Gemeindeanteil der Kosten dieser Kantonsstrasse ein Beitragsverfahren durchgeführt. Sie überwälzte die der Gemeinde verbleibenden Kosten der Strasse auf die Grundeigentümer der Industriezone. Dabei wurden auch die Kosten des Strassenteiles perimetriert, der ausserhalb der Industriezone liegt. Verschiedene Grundeigentümer legten dagegen beim Gemeinderat Einsprache ein. Die Einsprachen richteten sich im Wesentlichen gegen die hundertprozentige Beitragspflicht.