SOG 2003 Nr. 14 § 108 Abs. 1 PBG, 42 GBV. Erhebung von Erschliessungsbeiträgen für den Gemeindeanteil an Kantonsstrassen. Sachverhalt: Die Industriezone der Gemeinde G. liegt vom übrigen Baugebiet getrennt. Eine frühere Erschliessungsstrasse der Industriezone, welche gleichzeitig als einfache Ortsverbindung gedient hat, erlangte zunehmend überregionale Bedeutung. Sie bildet heute eine wichtige Verbindung zu einem Autobahnanschluss. Die X.-Strasse wurde in das Kantonsstrassennetz aufgenommen. Dabei wurde festgelegt, die Gemeinde habe sich an den Kosten des Ausbaus der Kantonsstrasse mit einem Beitrag von 50% zu beteiligen.