Das Gericht hat die vergleichbaren, aber wesentlich besser erhaltenen Siedlungen am Blumenweg, der Feigelstrasse und am Seidenhofweg besichtigt. Im vorliegenden Fall ist von Bedeutung, dass die Rosengasse nach einer detaillierten Prüfung im Vergleich mit anderen nicht zur Erhaltung vorgeschlagen wurde. Die Parteien haben keine Einwände gegen die Vergleichskriterien und die Rangierung der Siedlungen vorgebracht. Die Gemeinde hat im vorliegenden Zusammenhang zu Recht die Bedeutung der Siedlung Rosengasse nicht sehr hoch eingestuft. d) Die Häuser an der Rosengasse sind im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts als sehr einfache, schmucklose Arbeiter-Reihenhäuser entstanden.