Wie das Beispiel zeige, führten diese Renovationen fast zwingend zu starken Beeinträchtigungen der inneren Bausubstanz. Die Arbeitsgruppe konnte sich deshalb nicht dazu durchringen, das Quartier als "Ensemble von besonderer Qualität" zu bezeichnen. Wie an der Hauptverhandlung festgehalten wurde, will der Kanton die Einzelbauten nicht schützen. Ein Veränderungsverbot der Gebäude wäre ein praktisches Unding. Es geht der Kantonalen Denkmalpflege um den historischen Wert des Ensembles und nicht um das einzelne Objekt. Einzelne Gebäude der Häuserzeile wurden mit dieser Zielsetzung umgebaut.