Sie kann nur erhalten werden, wenn der Wert des Ensembles ein bedeutender ist. c) An der Erhaltung des Ensembles an der Rosengasse besteht unbestreitbar ein gewisses öffentliches Interesse. Die Häuser sind zwar in keinem gültigen (kantonalen und kommunalen) Inventar als schützens - oder erhaltenswert eingestuft. Im Grundbuch ist kein Altertümerschutz angemerkt. Das Ensemble ist auch im Kantonalen Richtplan nicht enthalten. Die Rosengasse wird, wenn auch nicht sehr prominent, im INSA (Inventar der neueren Schweizer Architektur 1850-1920, Bd. 7, Zürich 2000, S. 372) erwähnt. Die Häuser Nrn.