Zulässig sind öffentliche Bauten, Geschäfts- und Wohnbauten sowie Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe. Es gilt die geschlossene Bauweise mit 4 Geschossen. Eine der Zentralität entsprechende Dichte der Überbauung ist im geltenden Zonenplan bereits vorgesehen. In der Umgebung der Rosengasse wurden verschiedene dichte Überbauungen, teilweise mit Ausnützungsziffern von 1.8 - 2.5 realisiert. Die Nachfrage nach dichter Überbauung ist ungebrochen. In der Umgebung werden alte Gewerbeliegenschaften umgenutzt und die Gebiete werden verdichtet. In dieser Umgebung wird die Rosengasse zur Insel. Sie kann nur erhalten werden, wenn der Wert des Ensembles ein bedeutender ist.