Das Gericht bewertet die öffentlichen Interessen folgendermassen: Die am Bahnhof Olten gelegenen Bauzonen werden durch den öffentlichen Verkehr optimal erschlossen und verfügen über eine hohe Zentralität. Die Nachfrage nach verschiedenen Zentrumsnutzungen ist gross und es besteht ein bedeutendes öffentliches Interesse an der Verdichtung der Umgebung des Bahnhofes. Entsprechende Vorhaben wurden in einigen Städten an der Jurasüdfuss-Linie realisiert. Nach rechtsgültigem Zonenplan sind die Grundstücke der Rosengasse der Kernrandzone zugeteilt. Zulässig sind öffentliche Bauten, Geschäfts- und Wohnbauten sowie Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe.