RPG verlangt im Weiteren, dass grössere Überbauungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden können (BGE 123 II 337 f.). Die Raumplanung soll anstreben, dass Anlagen mit erheblichem Publikumsverkehr in der Nähe bestehender oder geplanter öffentlicher Verkehrsanlagen errichtet werden. Die Verdichtung der Siedlung ist wesentliche Voraussetzung dafür, dass derartige Erschliessungsanlagen optimal genutzt werden können. Zu diesem Zweck ist es zulässig, bestimmte Mindestanforderungen an die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln aufzustellen (Pierre Tschannen in Kommentar RPG, Zürich 1999, N. 55 zu Art. 3).