Im rechtsgültigen Zonenplan sind die Grundstücke der Rosengasse der Kernrandzone zugeteilt. Zulässig sind öffentliche Bauten, Geschäfts- und Wohnbauten sowie Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, die entsprechend den örtlichen Verhältnissen nicht stören. Es gilt die geschlossene Bauweise mit 4 Geschossen. Vorgeschrieben ist eine Grünflächenziffer von mind. 30 %, jedoch keine Ausnützungsziffer. Der Zonenplan nimmt keine Rücksicht auf die bestehende Bebauung. 4. b) Gemäss Art. 17 Abs. 1 lit. c des Raumplanungsgesetzes (RPG, SR 700) sind bedeutende Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler zu schützen.