Der Regierungsrat hiess verschiedene Beschwerden gut. Der Plan wurde nicht genehmigt mit der Begründung, der Bedeutung der bestehenden Überbauung an der Rosengasse für die baulichen Geschichte der Stadt sei zu wenig Rechnung getragen worden. Die Einwohnergemeinde Olten erhob Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Das Verwaltungsgericht heisst die Beschwerde gut. Aus den Erwägungen: 3. a) An der Rosengasse stehen die Häuser nördlich der Strasse als fünfteilige, zweigeschossige Wohnzeile mit Satteldach und einheitlicher Traufhöhe und südlich der Strasse als Reihenhäuser, teilweise mit Laube, welche von 1872 - 1880 gebaut wurden. Sie sind baulich in einem sehr unterschiedlichen Zustand.