SOG 2003 Nr. 16 Art. 17 RPG, § 36 PBG. Ob ein Objekt Schutz verdient, ist sachlich, gestützt auf wissenschaftliche Kriterien zu beurteilen. Da Schutzmassnahmen mit Eigentumseingriffen verbunden sind, dürfen sie nicht lediglich im Interesse von Fachleuten erlassen werden. Sie müssen von einem grösseren Teil der Bevölkerung getragen werden. Es ist auch zu prüfen, ob es bauwilligen Privaten zuzumuten ist, Gebäude zu erhalten. Eine gut hundertjährige ehemalige Arbeiter-Reihenhaussiedlung in bester Zentrumslage ist nicht zu schützen.