{"Signatur": "SO_VG_001", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2003-12-15", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_VG_001_VWBES-2003-139_2003-12-15.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=87241&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=23&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "04335f5ecd5c6b5e2159d8240c7642f4"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["VWBES.2003.139"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Verwaltungsgericht 15.12.2003 VWBES.2003.139"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Verwaltungsgericht 15.12.2003 VWBES.2003.139"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Verwaltungsgericht 15.12.2003 VWBES.2003.139"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zonen- und Gestaltungsplan Schutzmassnahmen"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:58:29", "Checksum": "7806a2378eb85f61dba02e445f614230", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Verwaltungsgericht 15.12.2003 VWBES.2003.139\nRegeste:\nZonen- und Gestaltungsplan Schutzmassnahmen\n\n\nd) Die Rosengasse ist auch im ISOS (Inventar schützenswerter Objekte der Schweiz) aufgenommen worden. Das ISOS hat seine Basis in Art. 78 der Bundesverfassung. Die darin enthaltenen Objekte unterstehen dem verstärkten Schutz von Art. 6 NHG (vgl. Peter M. Keller: Natur- und Landschaftsschutzgebiete - Museen oder Selbstbedienungsläden, URP 1996, 698 ff). Das Inventar dient als Grundlage für Planungen auf eidgenössischer Ebene, bei Kantonen oder Gemeinden; es dient der Denkmal- oder Ortsbildpflege als Entscheidungsgrundlage beim Erhalt von Quartieren oder Einzelbauten. Das ISOS ist ein Konzept des Bundes im Sinne von Art. 13 RPG. Es bindet den Bund und die eine Bundesaufgabe erfüllenden Kantone. Vorliegend geht es nicht um die Erfüllung einer Bundesaufgabe. Eine direkte rechtliche Wirkung, die Kantone, Gemeinden und Private bindet, ist aus dem Inventar nicht abzuleiten. Das ISOS ist für Kantone und Gemeinden mithin nur insofern beachtlich, als es bei der Überarbeitung der Richtplanung einfliessen sollte. Der Umstand, dass ein Objekt im Inventar aufgeführt ist, ist zwar nicht bedeutungslos. Das Inventar hat aber bloss den Charakter einer Interessensbekundung des Bundes, das bei den Abwägungen entsprechend zu berücksichtigen ist.\nDie Rosengasse ist im ISOS als Baugruppe B 12.1 enthalten. Für Baugruppen gibt die Aufnahmekategorie Auskunft über Ursprünglichkeit und Zustand der Bauten, ihrer Vorplätze, Gärten und Umräume sowie des Erschliessungsnetzes. Sind Häuserreihen noch relativ intakt und die Vorgärten noch in ihrer alten Form vorhanden, wird die Gruppe in die Aufnahmekategorie A \"Ursprüngliche Substanz vorhanden\" eingereiht. Die Rosengasse wurde mit der Aufnahmekategorie A versehen. Bei der Bewertung wird die besondere architekturhistorische Qualität der Baugruppe hervorgehoben, wenn sie eine bestimmte Zeit baulich deutlich illus-triert oder wenn viele Bauten ausgeprägte Stilmerkmale oder Konstruktionsformen aufweisen. Deshalb wird für die Baugruppen das Erhaltungsziel \"Substanzerhaltung A\" und nicht \"Strukturerhaltung B\" oder \"Erhaltung des Charakters C\" vorgeschlagen.\n7. a) Im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision wurde eine Arbeitsgruppe zur Behandlung von Fragen des Ortsbildschutzes einberufen. Sie hat den Verfasser des INSA - Bandes Olten, Andreas Hauser, Kunsthistoriker, Zürich als externen Experten in die Arbeitsgruppe berufen. Sie überprüfte die Einstufung aller vom Ortsbildschutz her relevanten Objekte und Ensembles der Stadt und reichte ihren Bericht der Altstadtkommission ein. Der Bericht basierte auf verschiedenen wissenschaftlichen Grundlagen: Einem Baualtersplan, dem sog. \"Hagerplan\", dem ISOS und dem INSA. Eine grosse Anzahl von Siedlungseinheiten, die sich durch besondere städtebauliche, entwicklungsgeschichtliche und architektonische Qualitäten auszeichnen, darunter auch die untere Rosengasse, werden darin aufgelistet, beschrieben und bewertet. Die Arbeitsgruppe legte Kriterien fest, um die Siedlungseinheiten zu rangieren. Es sind dies die typologische und die architekturgeschichtliche Bedeutung, die achitektonische und raumgestalterische Qualität, die Wohnqualität, die historische Bedeutung, der Seltenheitswert und der Situationswert des Ensembles.\nb) Bei der Beurteilung der unteren Rosengasse kam die Arbeitsgruppe zu folgendem Ergebnis: Die Häuser an der Rosengasse seien in der Frühzeit des beginnenden starken Bevölkerungswachstums im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts als sehr einfache Arbeiter-Reihenhaussiedlung entstanden. Es komme ihr deshalb einerseits aus entwicklungsgeschichtlicher und typologischer Sicht dokumentarische Bedeutung zu. Andererseits gehöre die untere Rosengasse zu einem Quartier, das unter einem mehr oder weniger starken Entwicklungsdruck stehe und sich zudem baulich für die Ausscheidung dieses Strassenzuges als \"Ensemble von besonderer Qualität\" bereits wenig vorteilhaft entwickelt habe. Zudem genügten die äusserst einfach konzipierten Häuser nur noch sehr bedingt heutigen Komfortansprüchen. Für einzelne Liegenschaften ergebe sich empfindlicher Renovationsbedarf. Wie das Beispiel zeige, führten diese Renovationen fast zwingend zu starken Beeinträchtigungen der inneren Bausubstanz. Die Arbeitsgruppe konnte sich deshalb nicht dazu durchringen, das Quartier als \"Ensemble von besonderer Qualität\" zu bezeichnen. Wie an der Hauptverhandlung festgehalten wurde, will der Kanton die Einzelbauten nicht schützen. Ein Veränderungsverbot der Gebäude wäre ein praktisches Unding. Es geht der Kantonalen Denkmalpflege um den historischen Wert des Ensembles und nicht um das einzelne Objekt. Einzelne Gebäude der Häuserzeile wurden mit dieser Zielsetzung umgebaut. Wie am Augenschein zu Recht festgehalten wurde, würden sich die einzelnen Häuser an der Rosengasse, auch wenn sie unter Ensemble - Schutz gestellt würden, nach ihrer Renovation unterscheiden.\nc) Der Bericht der Altstadtkommission zeigt, dass es in Olten mehrere, vergleichbare und höher bewertete Siedlungen gibt. Wenn die Gemeinde geltend macht, sie könne lediglich eine gewisse Zahl von Ortsbildern erhalten, ist dies nicht zu beanstanden. Das Gericht hat die vergleichbaren, aber wesentlich besser erhaltenen Siedlungen am Blumenweg, der Feigelstrasse und am Seidenhofweg besichtigt. Im vorliegenden Fall ist von Bedeutung, dass die Rosengasse nach einer detaillierten Prüfung im Vergleich mit anderen nicht zur Erhaltung vorgeschlagen wurde. Die Parteien haben keine Einwände gegen die Vergleichskriterien und die Rangierung der Siedlungen vorgebracht. Die Gemeinde hat im vorliegenden Zusammenhang zu Recht die Bedeutung der Siedlung Rosengasse nicht sehr hoch eingestuft."}