Auf die persönlichen Verhältnisse des Korpsangehörigen ist nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Aus betrieblichen Gründen wird der Polizeikommandant hie und da nicht darum herum kommen, Versetzungen anzuordnen, wobei auf die persönlichen Verhältnisse möglichst Rücksicht zu nehmen ist (Botschaft, S. 7). Polizisten können folglich zu allen Aufgaben des Polizeidienstes kommandiert werden. Ein bestimmter Dienstort und eine bestimmte Funktion sind nicht vereinbart. Die Versetzung hängt von den Bedürfnissen des Dienstes ab. Soweit es die Umstände erfordern, kann das Kommando Versetzungen anordnen. Jeder Polizist muss mit Versetzungen rechnen.