Das Polizeikommando ernannte ihn schliesslich 2001 zum Bezirkschef. Im Januar 2002 wurde er mit Kritik an seiner Führungseignung konfrontiert.Im Oktober 2002 wurde ihm eröffnet, er habe die vereinbarten Qualifikationsziele nicht erreicht. Das Führungsproblem sei nicht gelöst. Man bot ihm deshalb die Stelle als Postenchef in Y. an. Dieses Angebot nahm er nicht an. Am 11.11.2002 entband ihn der Polizeikommandant von der Funktion als Bezirkschef und versetzte ihn als Postenchef auf den Polizeiposten Y. Das Personalamt setzte die Besoldung des Beschwerdeführers am 19.11.2002 neu fest. Er wurde von der Besoldungsklasse 19 in die Besoldungsklasse 17 zurückgestuft.