SOG 2003 Nr. 22 § 7 Dienstreglement der Kantonspolizei. Die Kommandierung eines Polizisten, die Versetzung an einen anderen Dienstort, ist eine Weisung, die nicht in das zugrunde liegende Anstellungsverhältnis eingreift und demnach keine beschwerdefähige Verfügung darstellt. Unzulässigkeit einer Lohnreduktion (E. 7). Sachverhalt: H. hatte verschiedene leitende Stellungen bei der Kantonspolizei Solothurn inne. Im Januar 1994 wurde er zum Bezirkschef-Stellvertreter befördert. Gleichzeitig hat er die Funktion als Chef des Polizeipostens in A. übernommen. Auf den 1. September 1999 wurde er Postenchef in X.. Das Polizeikommando ernannte ihn schliesslich 2001 zum Bezirkschef.