b) Nachdem die Konzession des Kreiskaminfegers ausschliesslich zur Ausübung der Kaminfegertätigkeit in einem der 26 Kaminfegerkreise berechtigt, liegt es auf der Hand, dass in anderen Kaminfegerkreisen beispielsweise aus Verkauf und Installation von Cheminéeöfen oder Kaminsanierungen keine Interessenkonflikte entstehen können. Die Abnahme, Kontrolle und Russung der wärmetechnischen Anlagen wird zwangsläufig von einem anderen Kaminfegermeister vorgenommen. In diesem Rahmen steht der Anbietung und Erbringung anderer als der konzessionierten Dienstleistungen nichts entgegen.