Die Kreiskaminfeger erbringen ihre Dienstleistung im Rahmen einer ihnen erteilten Konzession. Die Monopolkonzession verleiht die Berechtigung zur Ausübung einer monopolisierten wirtschaftlichen Tätigkeit (Heinz Imboden/René Rhinow: Schweizerische Verwaltungsrechtsprechung, Basel 1976, S. 1139; Blaise Knapp: Grundlagen des Verwaltungsrechts, Basel 1992, Rz 1395 ff.). Die Konzession begründet ein komplexes Rechtsverhältnis, welches für den Konzessionär und die Behörde gegenseitige, in Gesetzen, Verordnungen und einem Pflichtenheft festgehaltene Rechte und Pflichten beinhaltet (Knapp, a.a.O., Rz 1405).