Die Verwaltungskommission der SGV wies das Bewilligungsgesuch ab. Das Verwaltungsgericht heisst die dagegen erhobene Beschwerde gut. Aus den Erwägungen: 4. Der Kanton Solothurn kennt, wie andere Kantone auch, ein Kaminfegermonopol. Vor der Wirtschaftsfreiheit hält es aus feuer- und gesundheitspolizeilichen Gründen stand (BGE 109 Ia 193 ff.; Jörg Paul Müller: Grundrechte in der Schweiz, Bern 1999, S. 672; Ulrich Häfelin/Georg Müller: Grundriss des allgemeinen Verwaltungsrechts, Zürich 1998, Rz 2018). Die Kreiskaminfeger erbringen ihre Dienstleistung im Rahmen einer ihnen erteilten Konzession.