Die Beschwerdeführer bestreiten die ihnen vorgeworfene Bösgläubigkeit zu Unrecht. Bereits im Vorfeld der Bauausschreibung führte die Baueingabe zu Diskussionen in der Baukommission und zu einem Treffen mit der Bauherrschaft (Protokoll der Baukommission vom 24.4.2001). Die bewilligte Eingabe schöpfte die Ausnützungsziffer bei beiden Bauten weitgehend aus. Auch nach der ursprünglichen, fehlerhaften Berechnung bestand kein Spielraum für die ohne Baubewilligung erstellten Nebenbauten. Diese Bauten entsprachen nicht dem bewilligten Projekt.