Die zulässige aBGF macht bei einer AZ von 0.4 folglich 152 m2 aus. Folgende aBGF wurden bereits konsumiert: Untergeschoss 8,97 m2 Erdgeschoss 71,95 m2 Obergeschoss 71,38 m2 Total 152,30 m2 Es besteht bereits ein Defizit von 0,3 m2. Für den nicht bewilligten Sitzplatz mit Geräteraum (21,08 m2) steht keine AZ mehr zur Verfügung. Nach den Berechnungen des Stadtbauamtes stehen für GB Nr. 101 367 m2 Landfläche zur Verfügung. Die zulässige aBGF macht folglich 146,8 m2 aus. Folgende aBGF wurden bereits konsumiert: UG 8,97 m2 EG 71,95 m2 OG 71,38 m2 Total 152,30 m2 Es besteht bereits ein Defizit von 5,5 m2. Der Geräteraum von 7,96 m2 kann nicht mehr gebaut werden.