Nach der neuen, pauschalen Berechnungsart sind Erdgeschosse vollständig in die AZ einzurechnen, denn sie sind i.d.R. mit Wohn- und Arbeitsräumen belegt. Zudem beeinflussen die Erdgeschosse, da sie weitgehend oder vollständig über dem Terrain liegen, die Dichte des Quartiers. Nach der gefestigten und publizierten Praxis der BJD gilt die nur teilweise Anrechnung von Geschossflächen an die AZ nur für anrechenbare Untergeschosse (Ralph Kaiser/ Manfred Loosli: Das materielle Baurecht, in Schriften zur Baukonferenz 2/2001, S. 23).