Es sind die Untergeschosse, die in der Regel mit Nebennutzungen belegt sind. Andererseits haben sie, weil weitgehend im Erdreich gelegen, auf die Dichte des Quartiers einen beschränkten Einfluss. Die Erdgeschosse der zu beurteilenden Bauten sind beinahe vollständig mit Wohnräumen belegt. Schon nach altem Recht waren ober- und unterirdische Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume voll an die AZ anzurechnen (Anhang III zum Kantonalen Baureglement vom 3.7.1978). Nach der neuen, pauschalen Berechnungsart sind Erdgeschosse vollständig in die AZ einzurechnen, denn sie sind i.d.R. mit Wohn- und Arbeitsräumen belegt.