SOG 2003 Nr. 20 § 17 und 37 KBV. Untergeschosse. Berechnung der Ausnützungsziffer einer Baute in Hanglage. Verhältnismässigkeit eines Abbruchbefehls (E. 6). Sachverhalt: Die Baukommission publizierte den Bau zweier zusammengebauter Einfamilienhäusern. Einsprachen wurden keine erhoben; die Bewilligung wurde erteilt. Die Baukommission stellte in der Folge fest, dass die Bauherrschaft ohne Baubewilligung mit dem Errichten von Anbauten (Geräteraum, gedeckter Sitzplatz, Sichtschutzwände) begonnen hatte. Der Bau der nicht bewilligten Gebäudeteile wurde eingestellt.